Reisekosten bei gemischt veranlassten Reisen
Wer auf einer Geschäftsreise ist, möchte normalerweise auch ein wenig Land und Leute kennenlernen. Doch bei einem vollen Terminplan ist es schwierig, Zeit für Nichtgeschäftliches zu finden. Deswegen fügen immer mehr Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen einige Urlaubstage hinzu, damit man vom jeweiligen Land auch etwas anderes sehen und geniessen kann, als nur den Arbeitsplatz.
Grundsätzlich ist solch eine „gemischt veranlasste Reise“ kein Problem. Doch wie sieht das Ganze mit der Reisekostenabrechnung aus, wenn man beispielsweise auf Geschäftsreise an der Cote d’Azur ist und man noch eine Woche das Jetset Leben der Schönen und Reichen miterleben möchte? Welche Kosten können abgesetzt, also vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und welche nicht? Solch eine Frage überfordert die Meisten von uns ganz schön. Durch die vielen verschiedenen Regeln und Gesetze ist diese Frage auch ziemlich komplex.
Bis vor ein paar Jahren konnten solch gemischt veranlasste Aufwendungen nicht von den Steuern abgezogen werden. Dieses Gesetz wurde aber revidiert, sodass es nun grundsätzlich möglich ist, die Kosten aufzuteilen, sofern der private oder berufliche Reisegrund nicht völlig untergeordnet ist.
Von unserem Reisebeispiel können die Hin-und Rückfahrtskosten an die Cote d’Azur vollumfänglich beruflich veranlasst werden, wenn der Reisehauptgrund geschäftlicher Natur ist. Selbst dann, wenn man sich noch ein paar Tage Auszeit in Nizza gönnt. Dabei ist es auch nicht entscheidend, ob die privaten Aufenthaltstage länger oder kürzer als die beruflichen sind. Andere Reisekosten, wie beispielsweise die Hotelkosten, dürfen dann zeitanteilig aufgeteilt werden.
Wenn hingegen der Hauptreisegrund von privater Natur ist, die beruflichen und privaten Kosten aber klar voneinander getrennt sind, dann bietet sich die Möglichkeit, die Reisekosten zeitanteilig von den Steuern abzuziehen.
Im Internet tummeln sich weitere unzählige Tipps und Informationen zur Reisekostenabrechnung. Doch selbst damit ist es schwierig und vor allem zeitaufwendig, alles richtig anzugeben. Abhilfe dafür kann der „Lexware Reisekosten“ schaffen, mit dem man einfach und unkompliziert seine Reisekosten abrechnen kann.