Ihre Ferienunterkunft
- 5 Personen
- Kein Haustier
- Nichtraucher
- 2 Schlafzimmer
- 0 Badezimmer
Ausstattung
Grundeinrichtungen
-
Größe60 m²
Kinder einrichtungen
-
Familienfreundlich
Serviceeinrichtungen
-
Auf dem Boden
-
Hochstuhl
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Haartrockner
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Internet - WLAN
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Kabel / Sat
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Küche (Pantry/Mini)
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Mehrere Schlafzimmer
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Nichtraucher
-
Radio
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SEEBLICK
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Sitzgruppe
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Spülmaschine
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Terrasse
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TV
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Wohn/Schlafraum komb
Umliegende einrichtungen
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Parkplatz
Unterkünfte
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Internet im öff. Bereich
Beschreibung
DAS HAUS AM SEE - Finnhütten am Schweriner See, Ferienhaus, Dusche, WC, 2 Schlafzimmer, Seeblick
Urlaub direkt am See in einer frisch renovierten Anlage mit 6 Ferienhäusern. Jede Finnhütte bietet auf zwei Ebenen und 60 Quadratmetern bequem Platz für bis zu 5 Personen. Kleine Familien sind ebenso willkommen wie Paare oder Geschäftsreisende. Die Anlage liegt direkt hinter dem Haupthaus am Rande der Stadt. Zur Ausstattung der frisch renovierten Ferienhäuser gehören eine voll ausgestatte Küche, zwei Schlafzimmer, ein Bad, Terrasse und ein Wohnbereich mit großzügiger Couch. TV & Internet stehen natürlich kostenfrei zur Verfügung. Jede der Finnhütten verfügt über einen kleinen Vorgarten mit Terrasse und Grillmöglichkeit. Im Erdgeschoss befinden sich ein gemütlich eingerichtetes Wohnzimmer mit großer Couch und Leselampe. Die Küche schließt sich direkt an den Wohnbereich an und ist vollwertig ausgestattet. Sie verfügt über einen 4-Flammen Elektroherd mit Backofen, Kühlschrank mit extra Gefriereinheit sowie Spülmaschine und allen Küchenutensilien die Sie benötigen. Das Bad mit Dusche ist über einen kurzen Flur mit Einbauschrank zu erreichen. Über einen Treppe gelangen Sie in die zwei Schlafzimmer im Obergeschoss. Die Schlafzimmer sind durch eine Tür von einander getrennt und eignen sich somit ideal für kleine Familien oder Paare, die gemeinsam Urlaub machen. Bei Gästen mit Tier bitte vorher Verfügbarkeit Haus 1 erfragen! Preis pro Nacht mit Tier 10€ ! WICHTIGER HINWEIS:
Die Stadt Schwerin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts. Seit dem 01. April 2024 unterliegen die berufsbedingten Übernachtungen ebenfalls der Übernachtungssteuer.
Die Stadt Schwerin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts. Seit dem 01. April 2024 unterliegen die berufsbedingten Übernachtungen ebenfalls der Übernachtungssteuer.
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Preise und Kalender
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Dauer
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Zeitraum
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