Ihre Ferienunterkunft
- 6 Personen
- Kein Haustier
- Nichtraucher
- 2 Schlafzimmer
- 1 Badezimmer
Ausstattung
Allg. Ausstattung
-
Internet
-
Nichtraucher
-
WLAN
Außen
-
Garten/Liegewiese
-
Gartenstühle-/liegen
Außenanlage
-
Grill
Badezimmer
-
Dusche
-
Gäste-WC
Badezimmerausstattung
-
Haartrockner
Basic
-
Größe60 m²
-
Küchen1
-
Wohnzimmer1
Entfernung
-
Entfernung Skilift >500m
Haustiere
-
Haustiere nicht erlaubt
Küche
-
Backofen
-
Gefrierfach
-
Geschirrspülmaschine
-
Kaffeemaschine
-
Küchenzeile/-block
-
Kühlschrank
-
Mikrowelle
-
Toaster
Wohn-/Schlafbereich
-
Babyhochstuhl
-
Doppelbett
-
Kinderbett
-
Kinderhochstuhl
-
Radio
-
Radio/MP3
-
TV
Zielgruppe
-
Senioren
Beschreibung
Ferienwohnung/App. für 6 Gäste mit 60m² in Lichtenhain (76781) (Erdgeschoss)
Kurzbeschreibung:
Neu, hochwertige Ausstattung. Hell, gemütlich und sauber bis 6 Personen. Mit Panoramablick auf die Schrammsteine, direkt an den Wanderwegen im Nationalpark Sächsische Schweiz gelegen. Ruhe & Erholung Familienfreundlich, barrierfrei, Nichtraucher, Senior
Lagebeschreibung:
Am Rand vom Nationalpark. Beim Wandern in der Sächsischen Schweiz erklimmen Sie einige der schönsten Gipfel Deutschlands. Ob Sie eine bergsteigerische Herausforderung suchen oder Sie sich auf eine Genusswanderung begeben möchten –Das Elbsandsteingebirge ist eines der spektakulärsten Wandergebiete Europas. Etwa 1200 Kilometer markierter Wanderwege führen durch üppig grüne Wälder und mystische Täler, über luftige Höhen und vorbei an bizarren Felsformationen zu immer neuen, atemberaubenden Panoramen.
Ausstattungen:
Unsere neue, helle im Erdgeschoss liegende Ferienwohnung in Lichtenhain bestehend aus 2 Schlafzimmern. Ein großes Schlafzimmer mit Doppelbett & Doppelstockbett für 4 Personen sowie einem großen Schrank. Ein weiteres separates Schlafzimmer mit Doppelbett und Schrank steht Ihnen für zwei Personen zur Verfügung.
Eine hochwertige voll eingerichtete Wohn - Küche die komplett ausgestattet ist mit (4-Zonen Kochfeld, Backofen, Spülmaschine, Kühl-Gefrierkombination, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, Handmixer) Das Wohn- und Esszimmer ist mit einer gemütlichen Couch einem Essplatz für 6 Personen, einem Flachbild-Fernseher ausgestattet. Internet ist ebenfalls vorhanden.Das Bad, WC ist mit begehbarer Dusche ausgestattet.
Neu, hochwertige Ausstattung. Hell, gemütlich und sauber bis 6 Personen. Mit Panoramablick auf die Schrammsteine, direkt an den Wanderwegen im Nationalpark Sächsische Schweiz gelegen. Ruhe & Erholung Familienfreundlich, barrierfrei, Nichtraucher, Senior
Lagebeschreibung:
Am Rand vom Nationalpark. Beim Wandern in der Sächsischen Schweiz erklimmen Sie einige der schönsten Gipfel Deutschlands. Ob Sie eine bergsteigerische Herausforderung suchen oder Sie sich auf eine Genusswanderung begeben möchten –Das Elbsandsteingebirge ist eines der spektakulärsten Wandergebiete Europas. Etwa 1200 Kilometer markierter Wanderwege führen durch üppig grüne Wälder und mystische Täler, über luftige Höhen und vorbei an bizarren Felsformationen zu immer neuen, atemberaubenden Panoramen.
Ausstattungen:
Unsere neue, helle im Erdgeschoss liegende Ferienwohnung in Lichtenhain bestehend aus 2 Schlafzimmern. Ein großes Schlafzimmer mit Doppelbett & Doppelstockbett für 4 Personen sowie einem großen Schrank. Ein weiteres separates Schlafzimmer mit Doppelbett und Schrank steht Ihnen für zwei Personen zur Verfügung.
Eine hochwertige voll eingerichtete Wohn - Küche die komplett ausgestattet ist mit (4-Zonen Kochfeld, Backofen, Spülmaschine, Kühl-Gefrierkombination, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, Handmixer) Das Wohn- und Esszimmer ist mit einer gemütlichen Couch einem Essplatz für 6 Personen, einem Flachbild-Fernseher ausgestattet. Internet ist ebenfalls vorhanden.Das Bad, WC ist mit begehbarer Dusche ausgestattet.
Außenbereich:
Ein großer Garten zum Grillen oder als Liegewiese ist nutzbar. Ein Parkplatz steht Ihnen natürlich kostenfrei vor der Haustür zur Verfügung. Von unserer ruhig, gelegenen Ferienwohnung sind Ausflüge ins Kirnitzschtal, zum Lichtenhainer Wasserfall oder zum Kuhstall nur ein paar wenige Möglichkeiten um keine Langeweile aufkommen zu lassen. Die Landeshauptstadt Dresden ist auch einen Besuch wert. Kultur kann man ganz verschieden interpretieren und definieren. Man kann aber auch einfach sagen: Dresden. So überwältigend ist die Fülle und Pracht herausragender Kulturgüter, dass der Besucher nur atemlos staunen kann über die Frauenkirche, Zwinger, Fürstenzug, Semperoper , Theater, Museen(Grünes Gewölbe, Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Porzellansammlung, Deutsches Hygiene-Museum, Militärhistorisches Museum der Bundeswehr und viele mehr und viele Schlösser wie Schloss Pillnitz.
Besonderes:
Eine Tischtennisplatte, Trampolin laden zu Spiel und Spaß ein. Die Ferienwohnung befindet sich in idyllischer Umgebung mit Gondelteich und bietet beste Voraussetzungen für einen entspannten Urlaub im Nationalpark.
Sächsische Schweiz.
Nur 8 km von Lichtenhain liegt Tschechien und 50km Prag. Dort können Sie günstig einkaufen, speisen und Erotik genießen
Allgemeine Informationen:
Anreise ab 14:00 Uhr
Abreise bis 10:00 Uhr
Im Ort befinden sich drei Gaststätten - eine sogar mit Bowlingbahn. Sowie ein kleiner Laden.
Unser Preis (inkl. Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz)
Zuzüglich: Kurtaxe
Zusätzliche Preisinfos:
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Ein großer Garten zum Grillen oder als Liegewiese ist nutzbar. Ein Parkplatz steht Ihnen natürlich kostenfrei vor der Haustür zur Verfügung. Von unserer ruhig, gelegenen Ferienwohnung sind Ausflüge ins Kirnitzschtal, zum Lichtenhainer Wasserfall oder zum Kuhstall nur ein paar wenige Möglichkeiten um keine Langeweile aufkommen zu lassen. Die Landeshauptstadt Dresden ist auch einen Besuch wert. Kultur kann man ganz verschieden interpretieren und definieren. Man kann aber auch einfach sagen: Dresden. So überwältigend ist die Fülle und Pracht herausragender Kulturgüter, dass der Besucher nur atemlos staunen kann über die Frauenkirche, Zwinger, Fürstenzug, Semperoper , Theater, Museen(Grünes Gewölbe, Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Porzellansammlung, Deutsches Hygiene-Museum, Militärhistorisches Museum der Bundeswehr und viele mehr und viele Schlösser wie Schloss Pillnitz.
Besonderes:
Eine Tischtennisplatte, Trampolin laden zu Spiel und Spaß ein. Die Ferienwohnung befindet sich in idyllischer Umgebung mit Gondelteich und bietet beste Voraussetzungen für einen entspannten Urlaub im Nationalpark.
Sächsische Schweiz.
Nur 8 km von Lichtenhain liegt Tschechien und 50km Prag. Dort können Sie günstig einkaufen, speisen und Erotik genießen
Allgemeine Informationen:
Anreise ab 14:00 Uhr
Abreise bis 10:00 Uhr
Im Ort befinden sich drei Gaststätten - eine sogar mit Bowlingbahn. Sowie ein kleiner Laden.
Unser Preis (inkl. Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz)
Zuzüglich: Kurtaxe
Zusätzliche Preisinfos:
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.
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