Ihre Ferienunterkunft
- 2 Personen
- Kein Haustier
- Nichtraucher
- 0 Schlafzimmer
- 1 Badezimmer
Ausstattung
Allg. Ausstattung
-
Haustiere/Hund verboten
-
Nichtraucher
-
Separater Eingang
-
Terrasse
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Terrassenmöbel
-
WLAN
-
Wäschetrockner
-
Wäschetrockner
Allgemein
-
Privater Eingang
Außen
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Kostenfreies Parken
Außenanlage
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GARTEN
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PKW-Parkplatz
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Sonnenliegen
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Sonnenschutz
Ausstattung Schlafbereich
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Fernseher
Badezimmer
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Bad/WC
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Dusche
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Etagendusche
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Haartrockner
Badezimmerausstattung
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Dusche/WC
Basic
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Größe34 m²
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Küchen1
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Wohnzimmer/Schlafzimmer1
Dienstleistungen
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Bettwäsche inklusive
Küche
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Backofen
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Kaffeemaschine
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Küche
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Kühlschrank
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Mikrowelle
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Wasserkocher
Küchenausstattung
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Herd (4 Kochfelder)
Lage
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Erdgeschoss
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Ruhige Lage
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Schleiblick
Region/Lage
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Ortsrand
Service
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Handtücher inklusive
Sonstiges
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Fahrradunterstand
Wohn-/Schlafbereich
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Doppelbett
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Großer Esstisch
-
Sofa
Beschreibung
Ferienwohnung/App. für 2 Gäste mit 34m² in Kappeln (184338) (Erdgeschoss)
Wohnen in einer Traumlage direkt an der Schlei mit Bademöglichkeiten: Zwei Ferienwohnungen in einem Haus, welche jeweils für zwei Personen im Friesenstil eingerichtet sind.
Diese hell und gemütlich eingerichtete Ferienwohnung liegt im Erdgeschoss eines Hauses in traumhafter Lage direkt am Ostseefjord Schlei. Im Friesenstil eingerichtet, verfügt die 1-Raum-Wohnung über einen kombinierten Wohn- und Schlafraum, eine Wohnküche sowie ein Badezimmer mit Dusche und WC. Zum Sonnen steht ihnen vor Ihrer Ferienwohnung mit Markise eine weitere Terrasse im Garten zur Verfügung.
Zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 50,- Euro.
Zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 50,- Euro.
Zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 50,- Euro.
Die Stadt Kappeln erhebt ab dem 01.01.2025 eine Übernachtungssteuer, die zusätzlich beim Vermieter zu entrichten ist.
Die Steuer bemisst sich auf Basis der Übernachtungsleistung einschließlich aller Nebenkosten (wie Endreinigung, Strom usw.) und beträgt 5 % der Netto-Übernachtungskosten für alle steuerpflichtigen Gäste.
Gewerbliche Übernachtungen (Übernachtungen, welche mit der Berufs- und Gewerbeausübung oder einer freiberuflichen Tätigkeit notwendig verbunden sind) sind von der Übernachtungssteuer befreit.
Die Stadt Kappeln erhebt ab dem 01.01.2025 eine Übernachtungssteuer, die zusätzlich beim Vermieter zu entrichten ist.
Die Steuer bemisst sich auf Basis der Übernachtungsleistung einschließlich aller Nebenkosten (wie Endreinigung, Strom usw.) und beträgt 5 % der Netto-Übernachtungskosten für alle steuerpflichtigen Gäste.
Gewerbliche Übernachtungen (Übernachtungen, welche mit der Berufs- und Gewerbeausübung oder einer freiberuflichen Tätigkeit notwendig verbunden sind) sind von der Übernachtungssteuer befreit.
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Preise und Kalender
Kalender
Dauer
Preis
Zeitraum
- Ankunft
- Abreise
- Dauer
- 1 Woche
Personen
Bis zu 2 Personen
Bitte beachten
Ankunftszeit wurde nicht ausgewählt.
Die praktische Abwicklung der Vermietung erfolgt durch einen unserer Geschäftspartner.