Aichau - 91555 - Feuchtwangen

6 Personen
7 Übernachtungen
EUR 1.680,-
6 Personen

Ihre Ferienunterkunft

  • 6 Personen
  • Kein Haustier
  • Nichtraucher
  • 3 Schlafzimmer
  • 0 Badezimmer
  • Wasser 35000

Ausstattung

Entfernungen

  • Altstadt
    8 km
  • Flughafen
    80 km
  • See
    35 km

Kinder einrichtungen

  • Familienfreundlich
  • Spielplatz

Serviceeinrichtungen

  • Allergikerger. (tierfrei)
  • Backofen
  • Bettwäsche
  • Brötchenservice
  • CD-Player
  • Doppelbett
  • Dusche/WC
  • Einzelbett
  • Getrennt stehende Betten
  • Handtücher
  • Hochstuhl
  • Haartrockner
  • Kabel / Sat
  • Kaffeemaschine
  • Kamin/-ofen
  • Kühlschrank
  • Mikrowelle
  • Nichtraucher
  • Radio
  • Safe
  • Separate Küche
  • Spülmaschine
  • Telefon
  • Tiere auf Anfrage
  • Toaster
  • TV
  • WC-Toilette

Umliegende einrichtungen

  • Fahrradunterstellmöglichkeit
  • Garten zur Nutzung
  • Parkplatz

Unterkünfte

  • Allergikerfreundlich
  • Aufenthaltsraum
  • Grillmöglichkeit
  • Internet im öff. Bereich
  • Wanderfreundlich
  • Wäscheservice

Verpflegungsmöglichkeiten

  • Brötchenservice
  • Frühstück möglich

Beschreibung

Ferienhof Gögelein, Ferienwohnung Moritz (Rollstuhlgerecht) mit Balkon

Wir, die Familie Gögelein, grüßen Sie aus Aichau aufs Herzlichste.

Unsere Landwirtschaft mit 12 ha Wiesen und Ackerflächen sowie 3 ha Wald werden im Nebenerwerb bewirtschaftet.

Unser kleiner Ort Aichau liegt an der Romantischen Straße südlich von Rothenburg o. d. T., bei der bekannten Kreuzgangsstadt Feuchtwangen. Entspannen und erholen Sie sich auf unserem *****-Sterne Ferienhof.

In ruhiger Lage finden Sie die Erholung, die Sie sich für Ihren Urlaub wünschen.

Aber auch spannende Freizeitaktivitäten, Geschichte, Sport und Kultur.

Unsere Ferienhof ist umgeben von einer gepflegten Außenanlage. Für die Kinder besteht ein großes Angebot an Spiel & Spaß, genügend Platz zum Spielen unter freiem Himmel und bei nicht so gutem Wetter steht eine Spielscheune zur Verfügung.

Konditionen

Der Betrag ist eine Woche vor Anreise zu überweisen.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, so-weit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nach-zuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen statt-gefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

Unsere Ferienwohnung “Moritz” ist mit ihren 93 qm genau die richtige Wahl für Großfamilien und Kleingruppen. Die Wohnung umfasst drei Schlafzimmer ( 2/2/3 mit begehbarem Schrank), Küche, Bad und einen großzügigen Wohn- und Essbereich, welche liebevoll gestaltet und komplett eingerichtet sind.
Die Wohnung ist für Rollstuhlfahrer geeignet, da sie ebenerdig ist und jedes Zimmer durch eine extra breite Tür befahren werden kann.
Das Bad verfügt über eine befahrbare Dusche.
Die gepflegten Außenanlagen mit Balkon und Terrasse laden zum Entspannen ein.
Zur Ausstattung gehören Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher.
Telefon und TV sind in der Wohnung vorhanden.

Konditionen

Anreise zwischen 15 Uhr- 16 Uhr. Andere Anreisezeiten nur nach telefonischer Absprache möglich.
Abreise bis 10 Uhr. Spätere Abreisen sind nach Absprache möglich - hierfür berechnen wir 40€ pro Einheit.

Haustiere nach Absprache möglich: 10€ pro Tag/Tier, zusätzlicher Reinigungsaufschlag 40€.
Reisebett wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Frühstück und Halbpension auf Anfrage möglich.
Frühstückspreise:
Preis pro Erwachsener 14,- €
Kinder von 0 - 1 Jahr frei.
Kinder von 1 - 7 Jahre 9,- EUR.
Kinder ab 7 Jahren 14,- EUR

Ferienhaus auf der Karte und Entfernungen

  • Altstadt 8 km
  • Flughafen 80 km
  • See 35 km
Die angezeigte Position des Ferienhauses könnte ungenau sein. Die genaue Adresse ist im Mietvertrag zu finden.

Preise und Kalender

Kalender

Ankunft
Vorheriger Monat Nächster Monat
   Verfügbarkeit am ausgewählten Datum prüfen
Frei
Nicht frei
   Ankunft möglich
Dauer
Personen

Preis

Zeitraum
Ankunft
Abreise
Dauer
1 Woche
Personen
Keine Personen ausgewählt

Bitte beachten

Ankunftszeit wurde nicht ausgewählt.
Es wurden keine Personen ausgewählt.
Vertragsbedingungen
Die praktische Abwicklung der Vermietung erfolgt durch einen unserer Geschäftspartner.